Ein Blick auf den regulatorischen Ansatz der Schweiz in den Bereichen Datenschutz, Inhaltsmoderation, Wettbewerbsrecht und weiteren Schwerpunktthemen.
Diese zusätzliche Ausgabe der “DPA Digital Digest” Serie basiert auf der Digital Policy Alert Datenbank. Die Serie bietet einen kurzen Überblick der nationalen Digitalpolitik aller G20-Länder, mit Fokus auf jüngste Entwicklungen in den Bereichen Datenschutz, Inhaltsmoderation, Wettbewerbsrecht und weiteren nationalen Schwerpunktthemen.
Für die Schweiz ist die digitale Wirtschaft zugleich eine innenpolitische Priorität und eine Gelegenheit, Standort internationaler Verhandlungen zur digitalen Gouvernanz zu sein. In der Vision der Strategie "Digitale Schweiz" ist die Schweiz eines der digital wettbewerbsfähigsten Länder Europas. 2023 fokussierte die Strategie auf digitalisierungsfreundliche Regulierung, digitale Souveränität und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Digitalisierung ist zudem ein neues Feld der schweizerischen Aussenpolitik. Die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-24 analysiert Chancen für den Standort Schweiz in der globalen digitalen Gouvernanz und identifiziert Aktionsfelder, mitunter Cybersicherheit und digitale Selbstbestimmung.
Doch wofür steht die nationale Digitalpolitik der Schweiz? Dieser zusätzliche DPA Digital Digest gibt einen kurzen Überblick der neuesten Entwicklungen in Kernbereichen der Digitalpolitik und schweizerischen Schwerpunktthemen.
Im Datenschutz hat die Schweiz das Datenschutzgesetz revidiert, ein Zentrum für Cybersicherheit errichtet und Verhandlungen zur Bekanntgabe von Daten in die Vereinigten Staaten aufgenommen.
Bezüglich Inhaltsmoderation entwickelt die Schweiz zurzeit eine Regulierung für digitale Plattformen. Kürzlich hat die Schweiz Gesetze zum Schutz von Minderjährigen im Internet und zur Unterstützung lokaler Inhalte durch Streamingdienste verabschiedet.
Im Wettbewerbsrecht modernisiert die Schweiz die Fusionskontrolle für digitale Märkte. Kürzlich hat die Schweiz Diskriminierung im Fernhandel, mitunter Geoblocking, verboten.
Schweizerische Schwerpunkte sind die Regulierung der künstlichen Intelligenz, der Distributed Ledger Technology und der Gig Economy sowie die Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
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Geschrieben von Tommaso Giardini und Jennifer Pullen. Herausgegeben von Johannes Fritz.
Im September 2023 trat das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Das Gesetz behält den Grundsatz, dass Datenbearbeitungen erlaubt sind, sofern Datenbearbeitungsgrundsätze wie Transparenz und Sicherheit eingehalten werden. Es besteht keine allgemeine Vorschrift, Datenverarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage (wie Einwilligung) zu stützen. Weitere Einzelheiten sind, dass die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten freiwillig ist und Strafbestimmungen nur auf natürliche Personen abzielen. Mehrere Änderungen passen das DSG an die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) an. Namentlich schützt das revidierte Gesetz nun nur natürliche Personen, verankert die “Privacy by Design” und “Privacy by Default” Konzepte, führt das Recht auf Datenportabilität ein und statuiert Pflichten zur Meldung von Datenpannen und zur Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung für risikoreiche Datenbearbeitungen. Die revidierte Datenschutzverordnung präzisiert Anforderungen, während eine separate Verordnung die Datenschutzzertifizierung regelt. Im September 2023 ratifizierte die Schweiz zudem das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Schweiz hat 2019 das Nationale Zentrum für Cybersicherheit errichtet, welches im Januar 2024 in das Bundesamt für Cybersicherheit umgewandelt wird. Das Zentrum ist die primäre Anlaufstelle für Cybersicherheit und koordiniert die Umsetzung der nationalen Cyberstrategie. Im Januar 2023 traten mit der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste mehrere Cybersicherheitspflichten in Kraft. Internetdienstanbieter müssen detektivische Massnahmen implementieren, Systeme zur Blockierung von Verbindungen mit potenziell schädlichen Aktivitäten einführen und spezialisierte Einheiten zur Abwehr von Cyberangriffen einrichten. Für Betreiber von 5G-Infrastrukturen gelten spezifische Anforderungen, mitunter die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Alle Telekommunikationsanbieter müssen Cyberangriffe, die mehr als 10,000 Personen betreffen könnten, an die Nationale Alarmzentrale melden. Im Januar 2024 tritt zudem das Informationssicherheitsgesetz in Kraft. Während sich das Gesetz auf die Cybersicherheit von Behörden konzentriert, führt eine im September 2023 verabschiedete Revision eine Meldepflicht von Cyberangriffen für Betreiber kritischer Infrastrukturen ein. Diese Pflicht gilt für Anbieter von Cloud Computing, Suchmaschinen, digitalen Sicherheits- und Vertrauensdiensten sowie Rechenzentren, die in der Schweiz ansässig sind, sowie für Hersteller bestimmter Hard- oder Software, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.
Die Schweiz schreibt keine Datenlokalisierung vor. Die Bekanntgabe von Daten ins Ausland, welche auch den Fernzugriff auf in der Schweiz befindliche Daten einschliesst, ist in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau grundsätzlich erlaubt. Die Schweiz führt eine Liste von Ländern, deren Datenschutzniveau aufgrund von Kriterien in der Datenschutzverordnung als angemessen gilt. Seit der DSG-Revision ist der Bundesrat für Angemessenheitsbeschlüsse zuständig, nicht mehr der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Die Bekanntgabe von Daten in Länder, die nicht als angemessen gelten, erfordert geeignete Garantien wie Vertragsklauseln (die dem EDÖB zu melden sind), Standardvertragsklauseln (die vom EDÖB zu genehmigen sind) oder verbindliche Unternehmensregeln (die auch vom EDÖB zu genehmigen sind). Das DSG sieht Ausnahmen vor, in denen weder Angemessenheit noch Garantien erforderlich sind, mitunter die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
Die Schweiz verhandelt zurzeit bezüglich der Bekanntgabe von Daten in die Vereinigten Staaten (USA), mit Blick auf Entwicklungen zwischen der EU und den USA. Im September 2020 stellte der EDÖB fest, dass das CH-USA Privacy Shield keinen angemessenen Datenschutz bietet – kurz nachdem der Gerichtshof der EU das EU-USA Privacy Shield für ungültig erklärt hatte. Die EU und die USA verhandelten daraufhin das EU-US Data Privacy Framework als Ersatz für das Privacy Shield. Im Oktober 2022 erliessen die USA den Executive Order On Enhancing Safeguards for US Signals Intelligence Activities, der einen internationalen Rechtsbehelfsmechanismus für bestimmte "qualifizierte Staaten" einführte. Im Juli 2023 verabschiedete die EU ihren Angemessenheitsbeschluss für die USA. Der EDÖB nahm diese Entwicklungen in einer Stellungnahme zur Kenntnis und erwähnte Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA. Der Bundesrat hat noch keinen Angemessenheitsbeschluss für die USA erlassen und der US-Justizminister hat die Schweiz noch nicht als "qualifizierten Staat" für den Rechtsbehelfsmechanismus benannt. Im Juli 2023 sind die Swiss-US Data Privacy Framework Principles in Kraft getreten, allerdings ohne Konsequenzen bis zum Verhandlungsabschluss.
Der EDÖB führt regelmässig datenschutzrechtliche Untersuchungen durch. Im Jahr 2022 leitete der EDÖB eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Oracle ohne Einwilligung Personendaten mittels Technologien wie Cookies, Pixeln, geräteübergreifendem Tracking und JavaScript-Code sammelt. Im Juli 2023 schloss der EDÖB den Softwareanbieter Xplain in eine Untersuchung ein, die den Zugriff von Mitarbeitenden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit auf das nationale Fahndungsregister des Bundesamtes für Polizei prüft. Im Mai 2023 schloss der EDÖB die Untersuchung zur Dating-App ONCE ab. Der EDÖB stellte fest, dass das Verfahren zur Datenlöschung von ONCE ungenügend war und schlug Empfehlungen vor, denen ONCE zustimmte.
Die Schweiz erarbeitet derzeit eine Regulierung für grosse Kommunikationsplattformen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, bis März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Der Entwurf soll verschiedene Pflichten vorsehen, mitunter die Einführung von Meldemechanismen für Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen, und Überprüfungsmechanismen bei Löschungen von Inhalten und Kontosperrungen. Ferner sollte der Entwurf Plattformen zur Kennzeichnung von Werbung und Offenlegung von Parametern zielgruppenspezifischer Werbung verpflichten. Zudem sollte der Entwurf von Plattformen verlangen, eine Kontaktstelle und Rechtsvertretung in der Schweiz einzurichten.
Im September 2022 wurde das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen verabschiedet, dessen exaktes Inkrafttreten der Bundesrat noch bestimmen wird. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten sowie von Videospielen Altersverifikationssysteme einrichten müssen, um Minderjährigen den Zugang zu ungeeigneten Inhalten zu verwehren. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz dieselben Anbieter, das empfohlene Alter für Inhalte anzugeben und Inhaltsbeschreibungen bereitzustellen.
Im Januar 2024 tritt das revidierte Filmgesetz in Kraft. Die Revision verpflichtet Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, 4 Prozent ihres Umsatzes in der Schweiz in die Unterstützung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens zu investieren. Alternativ können Anbieter den Betrag auch als Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur entrichten. Zudem müssen Filmkataloge von Anbietern zu 30 Prozent aus europäischen Filmen bestehen, die speziell gekennzeichnet und leicht auffindbar sind.
Die Durchsetzung der Inhaltsmoderation in der Schweiz ist nicht durch öffentliche, offizielle Quellen dokumentiert. In Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäusserung entschied das Bundesgericht im November 2021, dass die Löschung von Kommentaren durch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in SRF-Onlineforen und Social-Media-Kanälen einer rechtlichen Überprüfung unterliegt. Ob eine Löschung die Meinungsäusserungsfreiheit des Kommentators rechtswidrig verletzt, ist nach Vermittlungsversuchen von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen zu prüfen.
Im Januar 2022 trat das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Das revidierte Gesetz verbietet Paritätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen und Unterkunftsanbietern. Zudem untersagt das Gesetz drei unlautere Handlungen im Fernhandel, die Schweizer Kunden aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Standorts benachteiligen. Hierzu gehören ungerechtfertigte Preisdiskriminierungen, regionale Beschränkungen des Zugangs zu Online-Portalen (sog. Geoblocking) sowie Weiterleitungen auf andere Versionen von Online-Portalen ohne Einverständnis.
Im Mai 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes veröffentlicht. Die Revision hat zum Ziel, die Vorschriften zur Fusionskontrolle an die Besonderheiten digitaler Märkte anzupassen. Vorgeschlagen wird ein Wechsel vom aktuellen "qualifizierten Marktbeherrschungstest" zum “Significant Impediment to Effective Competition-Test”. Damit würde die Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse ausgedehnt, die den Wettbewerb erheblich behindern – auch ohne Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Durchsetzung des schweizerischen Wettbewerbsrechts fokussiert nicht auf Anbieter digitaler Dienste. Im Telekommunikationssektor bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2022 eine Strafe der Wettbewerbskommission gegen Swisscom und Blue Entertainment/Cinetrade in Höhe von 71,8 Mio. CHF (ca. 81,5 Mio. USD). Hintergrund der Strafe war die exklusive Übertragung von Live-Übertragungsrechten für Fussball- und Eishockeyspiele im Pay-TV durch Blue Entertainment/Cinetrade an Swisscom (Teleclub).
Im November 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze für künstliche Intelligenz (KI) zu erarbeiten. Die Übersicht soll bis Ende 2024 und die Grundlage für einen künftigen KI-Regulierungsvorschlag bilden. Die Übersicht wird sich auf den Regulierungsbedarf im Hinblick auf Grundrechte fokussieren und mögliche Ansätze aufzeigen, die sowohl mit dem EU AI Act als auch mit der KI-Konvention des Europarats vereinbar sind. Technische Standards sowie finanzielle und institutionelle Auswirkungen verschiedener Ansätze werden dabei berücksichtigt.
2023 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wiederholt datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf KI-Anwendungen geäussert. Im November 2023 betonte der EDÖB in einer Stellungnahme, dass das Datenschutzgesetz auf Hersteller, Anbieter und Nutzer von KI-Anwendungen anwendbar ist. Im August 2023 veröffentlichte der EDÖB mit zehn weiteren Datenschutzbehörden eine gemeinsame Stellungnahme, in welcher Social-Media-Plattformen aufgefordert wurden, Nutzerinnen und Nutzer vor Data Scraping zu schützen, mitunter im Hinblick auf das Training von KI-Modellen. Im April 2023 veröffentlichte der EDÖB eine Kurzmeldung zum Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-gestützten Anwendungen. Die Meldung betonte, dass Anbieter Nutzer transparent und verständlich über den Zweck der Datenerhebung und -bearbeitung informieren müssen.
Die Schweiz hat eine Vorreiterrolle bei der Regulierung der Distributed Ledger Technology (DLT), seit das DLT-Gesetz und die Mantelverordnung im August 2021 vollständig in Kraft traten. Das DLT-Gesetz passte verschiedene Bundesgesetze an, um eine kohärente Regulierungsgrundlage für die Technologie zu schaffen. Insbesondere wurde mit dem Gesetz eine neue Bewilligungskategorie für Handelsplätze eingeführt, die auf digitale Vermögenswerte spezialisiert sind (DLT-Handelssysteme). Ergänzend dazu wurde eine Fintech-Bewilligung geschaffen, die regulatorische Anforderungen lockert, um innovative Finanztechnologiedienstleistungen zu fördern. Ferner führte das DLT-Gesetz “Registerwertrechte” ein, wodurch Unternehmen tokenisierte Aktien emittieren können.
Die Regulierung der Gig Economy erfolgt in der Schweiz derzeit auf kantonaler Ebene. Seit 2018 beschränkt der Kanton Genf wiederholte Kurzzeitvermietungen auf Online-Plattformen auf 90 Tage im Jahr. 2022 folgte der Kanton Tessin mit einer Änderung des Baugesetzes, welche Personen, die Wohnungen mit weniger als vier Betten für mehr als 90 Tage im Jahr über Online-Plattformen vermieten, als bewilligungspflichtige gewerbliche Vermieter klassifizierte. Zudem passte der Kanton Tessin das Tourismusgesetz an und verpflichtete Anbieter von Unterkünften auf Online-Plattformen, sich mit einer eindeutigen Identifikationsnummer zu registrieren. Im selben Jahr verabschiedete auch der Kanton Bern eine Revision der Bauordnung, die Vermietungen in bestimmten Stadtgebieten einschränkt. Letztlich nahm im März 2023 der Kanton Luzern eine Volksinitiative an, die eine jährliche Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage vorsieht.
Bezüglich Schutzmassnahmen für Personen, die über Online-Plattformen beschäftigt sind, bestätigte das Bundesgericht im Mai 2022 die Einstufung von Uber als Transportunternehmen durch den Kanton Genf. Der Entscheid führte dazu, dass Uber-Fahrer als Arbeitnehmer betrachtet wurden, was das Unternehmen verpflichtete, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und Arbeitsschutzmassnahmen zu gewährleisten. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im Februar 2023 in Bezug auf Auszahlungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Die Schweiz hat sowohl die indirekte als auch die direkte Besteuerung der digitalen Wirtschaft adressiert. Im Juni 2023 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, wonach ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz künftig Mehrwertsteuer entrichten müssen.
In Bezug auf die direkte Besteuerung der digitalen Wirtschaft beteiligt sich die Schweiz aktiv am OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting, welches eine ausgeprägte digitale Komponente aufweist. Im Januar 2022 kündigte der Bundesrat an, dass die Schweiz die Mindeststeuer von 15 Prozent für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro bis zum 1. Januar 2024 umsetzen würde. Hierfür führte der Bundesrat eine Ergänzungssteuer auf Bundesebene ein, für Unternehmen, die einem kantonalen Steuersatz von weniger als 15 Prozent unterliegen. Dies erforderte eine Verfassungsänderung, welche im Juni 2023 vom Volk angenommen wurde. In Zukunft wird ein Bundesgesetz die Mindestbesteuerung regeln.